Informationen für Antragsteller

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Regelungen zur Verwendung von Mitteln des Spendenkontos „Flüchtlingshilfe Potsdam“

  1. Der Verein Neues Potsdamer Toleranzedikt sammelt über das Spendenkonto „Flüchtlingshilfe Potsdam“ Geldspenden. Mit den eingegangenen Spenden fördert der Verein ehrenamtliche Projekte, Initiativen und Anliegen, die unmittelbar Flüchtlingen zu gute kommen oder unterstützt Geflüchtete in Notsituationen.
  2. Zuwendungsempfänger können sowohl natürliche, als auch juristische Personen oder rechtsfähige Vereine sein.
  3. Ein Rechtsanspruch des Antragstellers/der Antragstellerin auf eine Bewilligung besteht nicht.
  4. Über die Zustimmung zu einem Antrag entscheidet ein Vergabegremium innerhalb von drei Monaten.
  5. Gefördert werden können Projekte, Initiativen und Anliegen mit einem Maximalbetrag bis zu 500 Euro brutto, die:
    1. ihren Sitz in der Landeshauptstadt Potsdam haben;
    2. einmalige Kosten darstellen und keine Verpflichtung zur Fortführung bedeuten.
  6. Ausgeschlossen von der Förderung sind Projekte, Initiativen und Anliegen, die:
    1. aus bestehenden anderen Fördertöpfen oder durch die öffentliche Hand finanziert werden können;
    2. die Förderung zur Regelfinanzierung, zur Anteilsfinanzierung oder zur Abdeckung von Personalkosten verwenden.
  7. Der Antragsteller/die Antragstellerin muss dafür haften, dass er/sie aufgrund der personellen, finanziellen und sachlichen Grundausstattung in der Lage ist, das Vorhaben durchzuführen.
  8. Der Antragsteller/die Antragstellerin verpflichtet sich, die Ergebnisse des mit den Spendengeldern geförderten Vorhabens der Öffentlichkeit in geeigneter Form zugänglich zu machen. Einzelpersonen können anonymisiert werden.
  9. Projektanträge sind ausschließlich über das auf der Webseite des Vereins hinterlegte Online-Formular zu stellen. Unvollständige Anträge z.B. durch fehlende Angaben können nicht berücksichtigt werden. Der Fördergeber ist berechtigt weitergehende Unterlagen anzufordern.
  10. Eine Förderzusage ist erst dann erteilt, wenn der Antragssteller schriftlich darüber informiert wurde.
  11. Nach Bewilligung kann der Mittelabruf formlos und per E-Mail mit Angabe der Bankverbindung gestellt werden.
  12. Nach Abschluss des Projektes ist innerhalb von drei Monaten ein Verwendungsnachweis einzureichen. Dem Verwendungsnachweis sind Kopien aller Rechnungen beizufügen. Original-Belege müssen auf Nachfrage eingereicht werden. Aus dem Nachweis müssen zudem für jede Zahlung in tabellarischer Form ersichtlich sein: Tag der Zahlung, Zahlungsempfänger, Zahlungsgrund und Einzelbetrag.