Freiheit – Toleranz – Solidarität.
Wir miteinander im 30. Jahr der deutschen Einheit.
Ein Gastbeitrag von Prof. em. Dr. Heinz Kleger, Mitglied des Vorstand
Potsdam hat sich 2008 in einem umfangreichen Stadtgespräch ein neues Toleranzedikt erarbeitet. Es sollte ein modernes Toleranzedikt werden für eine weltoffene Stadt einer heterogen gewordenen Bürgerschaft. Ausgangspunkt der zentralen Wiederkehr von Begriff und Tradition der Toleranz bis in die Brandenburger Verfassung von 1992 hinein („Recht, Toleranz und Solidarität“) war das Nicht-Tolerierbare in Gestalt fast alltäglich gewordener Fremdenfeindlichkeit und übergriffiger Gewalt. 1990 waren hier die ersten Todesopfer zu beklagen, der Name des Angolaners Amadeo Antonio ist heute noch bekannt.
Die Übergriffe zielten häufig auf geplante oder bewohnte Asylbewerberheime und Aussiedlerunterkünfte. Brandenburg war in den Augen der Öffentlichkeit, selbst im benachbarten Berlin, ein kompromittiertes Land. 1998 bildete sich das Handlungskonzept ‚Tolerantes Brandenburg‘, zuvor schon das Aktionsbündnis gegen Gewalt, Rechtsextremismus und Fremdenfeindlichkeit. Die Gegenwehr von starkem Rechtsstaat und lebendiger Zivilgesellschaft ist seitdem stärker und in der Fläche besser geworden. Dennoch können wir uns heute nicht beruhigen angesichts der Zahlen und Vorfälle (rechts-)extremistischer Gewalt: Diese Entwicklung – Lübcke, Halle, Hanau – darf nicht weitergehen.